Berufsgenossenschaften | Unfallkassen

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.

Nur bei folgenden Berufsgenossenschaften muss eine Kostenübernahme vorab beantragt werden:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link
  • Unfallkasse Sachsen
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link
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Erste Hilfe? Brauchen wir das in unserem Unternehmen?

Neben der moralischen Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die für Unternehmen in der DGUV V1 festgelegt sind.

Auszüge aus der DGUV V1 (Unfallverhütungsvorschrift) § 26

  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
  2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
Wie ist zu verfahren bei Überschreitung der Fortbildungsfrist für Ersthelfer?

Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat die Unternehmerin oder der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelferinnen und Ersthelfer "in der Regel" in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. 

Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen. Gegebenenfalls ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt in die Entscheidung mit einzubinden. Der zeitliche Umfang der Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung und beträgt ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (Nettoausbildungszeit: 6h 45 min).

Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?
Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (gem. DGUV V1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch eine Erste Hilfe Fortbildung bzw. Erste Hilfe Training aufgefrischt werden. Fahrschüler erfragen bitte vorab die konkrete Gültigkeit bzw. Anerkennung bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle.
Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?
Sie haben Ihre Bescheinigung verloren und benötigen eine Zweitbescheinigung? Gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr erstellen und versenden wir diese auf Anfrage gern für Sie. Bitte teilen Sie uns hierfür telefonisch oder per Mail an ausbildung(at)drkpirna(dot)de Ihren Namen, Geburtsdatum und das Datum, an dem der Erste Hilfe Kurs stattfand, mit.
Verspätung? Fehlzeiten?

Bitte erscheinen Sie auch im Interesse der anderen Teilnehmer rechtzeitig zum Kurs und planen für Ihre Anfahrt ggf. einen Zeitpuffer ein. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.

Praktische Übungen?

Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, dass der Ausbilder von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist.

Wenn Sie krankheitsbedingt gewisse Übungen nicht ausführen können, wenden Sie sich bitte vorher an den Ausbilder. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nur die Inhalte/ Übungen bescheinigen, an denen Sie auch teilgenommen haben.

Bezahlung und Verpflegung

Wenn Sie als Privatperson beim der Anmeldung Barzahlung ausgewählt haben, dann bringen Sie bitte die Kursgebühr, passend zum Kurstag mit.

Nehmen Sie im Auftrag einer Firma teil, dann bringen Sie bitte das entsprechende Abrechnungsformular Ihrer Berufsgenossenschaft mit. Dieses bekommen Sie vom Arbeitgeber. 

Sollten Sie einen Gutschein haben, dann bringen Sie diesen bitte mit.

Im Preis ist keine Verpflegung enthalten. 

AGB/ Datenschutzbestimmungen des DRK KV Pirna (Aus- und Fortbildung)

Weitere Informationen können Sie ebenfalls unseren AGB bzw. Datenschutzbestimmungen entnehmen.

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