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Einweisung zur Durchführung von Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2 (PoC-Test)

Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte wie der Antigen-Schnelltest nur von Personen durchgeführt werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Diese erhalten sie durch die Einweisung durch unser medizinisches Fachpersonal.

Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) können auf zwei Wegen erfolgen: als Selbsttest unter Aufsicht oder Fremdtest.

Ein Selbsttest ist ohne vorherige Schulung durchführbar. Eine unternehmensinterne Einweisung mittels Packungsbeilage oder eines geeignetes Videos ist ausreichend. Geeignete Selbsttests finden Sie auf der Seite des BfArM. Betriebliche Selbsttests der Mitarbeitenden, welche unter Aufsicht durchgeführt werden, entsprechen der 3G-Regel (Testnachweis für 24 Stunden). Testungen der Kunden sind ebenso möglich, gelten aber nur für den Besuch Ihrer Einrichtung.

Schnelltests als Fremdtest können nur durch geschultes Personal an anderen Menschen durchgeführt werden. Dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein hinterer Nasenabstrich oder Rachenabstrich gemacht.

Antigen-Schnelltests werden im Rahmen von Testpflichten in Deutschland nur anerkannt, wenn der Test:

  • vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist, 
  • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgt oder 
  • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.

Eine private Verwendung der Antigen-Schnelltests außerhalb dieser Bereiche ist nicht anerkennungsfähig für die 3G-Regel.

Die Regelungen für Sachsen finden Sie in den FAQ des Freistaates.

Inhalt:
· theoretische Grundlagen, Arbeitsschutz
· Einrichtung und Ablauf der Testung
· Anlegen der persönlichen Schutzausrüstung
· Übung der Abstrichentnahme (Nasenabstrich)

Dauer: ca. 1,5h

Ort: DRK-Geschäftsstelle, Liebstädter Straße 4b, 01796 Pirna

Kosten: 60,00 EUR pro Teilnehmer Zahlung auf Rechnung* oder Bar (*Eine Zahlung auf Rechnung durch die jeweilige Firma/ Einrichtung ist bei Vorliegen eines entsprechenden Nachweises (Kostenübernahmeerklärung) möglich.)

Enthalten ist u.a. die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung.

Gern kann Ihr vorhandenes PoC-Test-Kit zur Schulung mitgebracht und nach Absprache darauf eingegangen werden. 

Wir weisen darauf hin, dass bei unentschuldigtem Fehlen die Gebühr in voller Summe in Rechnung gestellt wird.

Termine:       nächster Termin ► Derzeit können keine weiteren Termine angeboten werden.
                       (Teilnahme nur nach 2G-Regel möglich + zusätzlichen Negativtestnachweis
                       (Test max. 24h alt; Nachweis ist mitzubringen))

Anmeldung: corona.test(at)drkpirna(dot)de