Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte wie der Antigen-Schnelltest nur von Personen durchgeführt werden dürfen, welche die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Diese erhalten sie durch die Einweisung durch unser medizinisches Fachpersonal.