Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Fortbildung

Dieser Lehrgang gilt als Fortbildungslehrgang für betriebliche Ersthelfer (BGV A1).

Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist zur Auffrischung gedacht. Sie baut auf Ihren Kenntnissen der Ersten Hilfe auf, daher sollte der letzte Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Diese Fortbildung richtet sich besonders an Betriebliche Ersthelfer/innen.

Die Kosten werden in der Regel von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder den zuständigen Unfallkassen übernommen.

Dauer:
9 Unterrichtsstunden

Kosten:
für Selbstzahler: 55,00 €

Wichtig: Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich!

Voraussetzung: 
letzter Erste Hilfe Kurs nicht älter als 2 Jahre

Berufsgenossenschaften | Unfallkassen

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.

Nur bei folgenden Berufsgenossenschaften muss eine Kostenübernahme vorab beantragt werden:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link
  • Unfallkasse Sachsen
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link