Rotkreuzkurs Fortbildung
Dieser Lehrgang gilt als Fortbildungslehrgang für betriebliche Ersthelfer (BGV A1).
Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist zur Auffrischung gedacht. Sie baut auf Ihren Kenntnissen der Ersten Hilfe auf, daher sollte der letzte Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Diese Fortbildung richtet sich besonders an Betriebliche Ersthelfer/innen.
Die Kosten werden in der Regel von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder den zuständigen Unfallkassen übernommen.
Gebühr für Privatzahler: 45,00 €.
Erste Hilfe Fortbildung - Termine finden Sie hier
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung (AGBs) und Bestätigung möglich!
Berufsgenossenschaften - Neues Verfahren zur Kostenübernahme
BG Gesundheits- und Wohlfahrtspflege - sollte Ihr Unternehmen dort versichert sein, informieren Sie sich bitte auf der Website der BGW.
Ausnahmen:
Unfallkasse Sachsen - Neues papierloses Verfahren zur Kostenabwicklung
Seit 10.11.2021 erfolgt das Antragsverfahren zur Kostenübernahme aller Lehrgänge in Erster Hilfe digital. Schulen, Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und Betriebe können ihre Anträge über ein Online-Formular an die Unfallkasse übermitteln. Anträge für das Jahr 2022, die in Papierform eingehen, werden nicht mehr bearbeitet.
Zu den Anträgen gelangen Sie hier.