Rotkreuzkurs Fortbildung
Dieser Lehrgang gilt als Fortbildungslehrgang für betriebliche Ersthelfer (BGV A1).
Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist zur Auffrischung gedacht. Sie baut auf Ihren Kenntnissen der Ersten Hilfe auf, daher sollte der letzte Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Diese Fortbildung richtet sich besonders an Betriebliche Ersthelfer/innen.
Die Kosten werden in der Regel von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder den zuständigen Unfallkassen übernommen.
Gebühr für Privatzahler: 40,00 €.
Erste Hilfe Training - Termine finden Sie hier
Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung (AGBs) und Bestätigung möglich!
Dokumente für die betriebliche Aus- und Fortbildung
Für die betriebliche Aus- und Fortbildung benötigen wir zur Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften folgende Formulare am Lehrgangstag im Original, welche Sie hier herunterladen können:
- Formular der Berufsgenossenschaft (wird mit Originalunterschriften benötigt)
- Antrag für Kindertagesstätten bei der Unfallkasse
- Antrag für Schulen bei der Unfallkasse
- Antrag für Betriebe bei der Unfallkasse
Wie viele Ersthelfer brauche ich? Welchen Umfang hat die Ausbildung? Wann muss ich mein Wissen auffrischen? Alle wesentlichen Fragen beantworten die Merkblätter der Unfallkasse.