rotkreuzkurs-fit-in-eh-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Rotkreuzkurs Fortbildung

Termine und Kosten

Zur Terminübersicht und Anmeldung

Kosten für Selbstzahler: 50,00 €

Dieser Lehrgang gilt als Fortbildungslehrgang für betriebliche Ersthelfer (BGV A1).

Die Erste-Hilfe-Fortbildung ist zur Auffrischung gedacht. Sie baut auf Ihren Kenntnissen der Ersten Hilfe auf, daher sollte der letzte Erste-Hilfe-Kurs nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Diese Fortbildung richtet sich besonders an Betriebliche Ersthelfer/innen.

Die Kosten werden in der Regel von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder den zuständigen Unfallkassen übernommen.

Gebühr für Privatzahler: 50,00 €.

Wichtig: Teilnahme ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich!

Ansprechpartnerin 
Ausbildungsbeauftragte

Jane Schenk

Tel: 03501 4601-72
ausbildung@drkpirna.de

Liebstädter Straße 4 b
01796 Pirna

Berufsgenossenschaften | Unfallkassen

Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen.

Nur bei folgenden Berufsgenossenschaften muss eine Kostenübernahme vorab beantragt werden:

  • BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link
  • BG Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link
  • Unfallkasse Sachsen
    Sie müssen dort das Abrechnungsformular zur Kostenübernahme anfordern, siehe Link

Häufig gestellte Fragen / Frequently Asked Questions (FAQ)

  • Erste Hilfe? Brauchen wir das in unserem Unternehmen?

    Neben der moralischen Verpflichtung zur Hilfeleistung gibt es auch gesetzliche Bestimmungen, die für Unternehmen in der DGUV V1 festgelegt sind.

    Auszüge aus der DGUV V1 (Unfallverhütungsvorschrift) § 26

    1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahren die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
    2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
  • Wie ist zu verfahren bei Überschreitung der Fortbildungsfrist für Ersthelfer?

    Nach der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" hat die Unternehmerin oder der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die Ersthelferinnen und Ersthelfer "in der Regel" in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Sollte die Fortbildungsfrist auf Grund der aktuellen Situation überschritten werden, lässt die Forderung einen gewissen Handlungsspielraum offen.

    Laut der Handlungshilfe für Unternehmen (FBEH-100) vom 10.02.2021 können auch Ersthelfende, deren Ausbildung oder letzte Fortbildung länger als zwei Jahre zurückliegt, weiterhin als Ersthelfende eingesetzt werden. Als zeitliche Höchstgrenze kann derzeit ein Zeitabstand von bis zu drei Jahren toleriert werden. Dies gilt aber nur, solange die aktuelle Situation anhält.

    Bei deutlicher Überschreitung oder in Zweifelsfällen sollte erneut eine Teilnahme an einer Ersten-Hilfe-Ausbildung erfolgen. Gegebenenfalls ist die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt in die Entscheidung mit einzubinden. Der zeitliche Umfang der Ausbildung ist identisch mit der Fortbildung und beträgt ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (Nettoausbildungszeit: 6h 45 min).

  • Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?

    Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs nach dem 1.1.2002 besucht haben.

    Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (gem. DGUV V1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch eine Erste Hilfe Fortbildung bzw. Erste Hilfe Training aufgefrischt werden.

    Fahrschüler erfragen bitte vorab die konkrete Gültigkeit bzw. Anerkennung bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle.

  • Wie bekomme ich eine Ersatzbescheinigung?

    Sie haben Ihre Bescheinigung verloren und benötigen eine Zweitbescheinigung?

    Gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr erstellen und versenden wir diese auf Anfrage gern für Sie.

    Bitte teilen Sie uns hierfür telefonisch oder per Mail an ausbildung(at)drkpirna.de Ihren Namen, Geburtsdatum und das Datum, an dem der Erste Hilfe Kurs stattfand, mit.

  • Verspätung? Fehlzeiten?

    Bitte erscheinen Sie auch im Interesse der anderen Teilnehmer rechtzeitig zum Kurs und planen für Ihre Anfahrt ggf. einen Zeitpuffer ein. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.

  • Praktische Übungen?

    Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, dass der Ausbilder von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist.

    Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder (Schwer-)Behindertenausweises von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.

    Wer krankheitsbedingt gewisse Übungen nicht ausführen möchte, wendet sich bitte vorher an den Ausbilder. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen nur die Inhalte/ Übungen bescheinigen, an denen Sie auch teilgenommen haben.

  • Was muss ich zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?

    Interesse und gute Laune. Schreibuntensilien sind nicht erforderlich, da Sie zum Abschluss eines Tageskurses ein Handbuch für Erste Hilfe mitnehmen können.

    Die Ausbilder dürfen sich den Personalausweis zeigen lassen und machen von diesem Recht auch Gebrauch.

    Bei Barzahlung bringen Sie bitte die Kursgebühr, wenn möglich, passend zum Kurstag mit.

    Siehe auch Punkt "Kleiderordnung".

  • AGB/ Datenschutzbestimmungen des DRK KV Pirna (Aus- und Fortbildung)

    Weitere Informationen können Sie ebenfalls unseren AGB bzw. Datenschutzbestimmungen entnehmen.