
Der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit auf Rechtsverstöße aufmerksam werden und diese melden, ist uns ein wichtiges Anliegen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) bietet hinweisgebenden Personen einen gesetzlich geregelten Schutz vor Benachteiligungen oder Repressalien. Es ermöglicht die vertrauliche Meldung bestimmter Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
Hinweise können insbesondere abgegeben werden von:
Gemeldet werden können insbesondere:
Die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen sowie der in einer Meldung genannten Personen wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewahrt. Benachteiligungen oder Repressalien gegenüber Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sind gesetzlich untersagt.
Für die Abgabe von Hinweisen haben wir eine interne Meldestelle eingerichtet. Die Meldungen werden über ein extern betriebenes, sicheres Hinweisgeber-Portal entgegengenommen.
Zur internen Meldestelle / Hinweisgeber-Portal:
Hinweisgeber-Portal öffnen
Über das Portal können Hinweise schriftlich abgegeben werden. Je nach Ausgestaltung des Portals besteht auch die Möglichkeit zur anonymen Meldung.
Hinweisgebende Personen haben zudem das Recht, sich alternativ oder ergänzend an eine externe Meldestelle zu wenden. Die zentrale externe Meldestelle des Bundes wird beim Bundesamt für Justiz geführt:
Externe Meldestelle des Bundesamts für Justiz
Bitte beachten Sie, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Meldungen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.